Wir legen in eigener Sache, genauso wie in unseren Ausschreibungen, höchsten Wert auf Transparenz.

Unsere Leistungen bieten wir ausnahmslos zum je nach Aufwand kalkulierten Festpreis an.

Ergebnisbeteiligungen halten wir schlichtweg für unseriös. Eine gute Leistung hat ihren Preis, - bei uns und bei vertrauenswürdigen Gebäudereinigungsunternehmen. Wir wollen im Sinne unserer Kunden und der nach Ausschreibung zu beauftragenden Dienstleistungsunternehmen von vorne herein ausschließen, dass unseriöse Billigbieter berücksichtigt werden. Das ginge nicht, wenn wir selbst an Billigbietern verdienen würden.

Die Richtigkeit dieser Auffassung hat nachhaltig auch das OLG Naumburg (1 Verg 17/03) bestätigt, wonach das erfolgsabhängige Honorar eines Beraters als vergaberechtswidrig einzustufen ist.